AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen GMWGROUP GmbH

I. Vertragsgestaltung

Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und der GMWGROUP GmbH, über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform. Ergänzend gelten die eventuell gesonderten Geschäftsbedingungen für Trainer der GMWGROUP GmbH, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die GMWGROUP GmbH haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

II. Leistungen der GMWGROUP GmbH

Die GMWGROUP GmbH erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der GMWGROUP GmbH im Einzelnen festgelegt. Die GMWGROUP GmbH erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Workshops, Coachings und Konsultationen. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern findet nicht statt.

III. Honorare und Kosten

Das erste Kontaktgespräch durch die GMWGROUP GmbH ist unentgeltlich. Ein Tageshonorar der GMWGROUP GmbH wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden berechnet: der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a., wenn so vereinbart. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden. Reise- und Aufenthaltskosten können gesondert berechnet werden.

Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen und innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

IV. Sicherung der Leistungen

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der GMWGROUP GmbH an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der GMWGROUP GmbH. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken, Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert die GMWGROUP GmbH vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritter in Auftrag gegeben werden, ist der GMWGROUP GmbH der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Die GMWGROUP GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Die GMWGROUP GmbH trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von der GMWGROUP GmbH zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die GMWGROUP GmbH wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen. Die GMWGROUP GmbH ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die GMWGROUP GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der GMWGROUP GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die GMWGROUP GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 4 Wochen vor der Trainingsdurchführung 50 % bis zu 2 Wochen 75 % des Honorars zuzüglich Kosten zu zahlen.

V. Allgemeine Bedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GMWGROUP GmbH unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen  zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz der GMWGROUP GmbH, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.